von geldweb24.de Redaktion

Lebensversicherung Rückkauf – was man beachten muss

Wenn man seine Lebensversicherung kündigt, spricht man auch von “rückkaufen”. Was es damit genau auf sich hat und worauf man achten sollte, erfahren Sie hier.

Lebensversicherung mit Rückkaufswert

Als Rückkauf bezeichnet man die Kündigung einer Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer. Dies ist nur dann möglich, sofern im Kündigungsfall nach Vertrag oder Gesetz ein Rückkaufswert zu leisten ist. Im ursprünglichen Wortsinn “kauft” der Versicherer die Ansprüche des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer zurück. Da die Initiative zum Rückkauf meist vom Versicherungsnehmer ausgeht, hat sich die Sprechweise eingebürgert, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag “zurückkauft”, obwohl er derjenige ist, dem dabei eine Zahlung zusteht.
Vor dem Abschluss einer Lebensversicherung sollte man alle Angebote der verschiedenen Anbieter vergleichen. Nur so kann eine optimale Basis zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft geschaffen werden.

Generell gibt es zwei Sorten von Lebensversicherungen, zum einen die mit Rückkaufswert und auf der anderen Seite die ohne Rückkaufswert.

Versicherungen ohne Recht auf Rückkauf

Einige Versicherungsformen sind nicht rückkaufsfähig. Dazu gehören Basisrenten, denn diese werden auf Grund gesetzlicher Vorgaben beitragsfrei gestellt, und Risikolebensversicherungen. Weiterhin nicht rückkaufsfähig sind auch Rentenversicherungen in der Aufschubzeit, bei denen keine Todesfallleistung vereinbart ist, sowie Rentenversicherungen im Rentenbezug. Einzelvertraglich besteht auch die Möglichkeit, einen vollständigen oder teilweisen Verwertungsausschluss zu vereinbaren. Dieser hat zur Folge, dass die Versicherung ganz oder teilweise nicht mehr zurückgekauft werden kann.
Bedeutung hat dieser Fall für Versicherungen, die im Zusammenhang mit der externen Teilung von Anrechten beim Versorgungsausgleich im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens eingegangen werden. Oder auch bei der Absicherung gegen Verwertungsmöglichkeiten bei Insolvenz bzw. Hartz IV.
Eine Direktversicherung kann vom Arbeitnehmer nicht zurückgekauft werden, da das Kündigungsrecht nur dem Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zusteht. Ein Verwertungsverbot besteht regelmäßig bis zum Rentenbeginn auch nach Ausscheiden aus dem Betrieb, erst recht bei Übertragung auf einen Neuen Versicherungsnehmer, also den neuen Arbeitgeber.

Gesetzliche Regelung bei Rückkauf

Der Lebensversicherung Rückkauf sollte gut überlegt werden und nicht ohne triftigen Grund getätigt werden. Wenn die Lebensversicherung gekündigt wird, tritt die vereinbarte vertragliche Rechtsfolge in Kraft. Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung variiert je nach Umfang der Versicherung und des monatlichen Einzahlungsbetrages. Durch den Rückkauf der Versicherungspolice kann ein deutlicher Verlust nachgewiesen werden, deshalb sollte man auch die folgenden Möglichkeiten in Betracht ziehen:
Eine Beitragsfreistellung, Verkaufen der vorhanden Lebensversicherung (auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen), Beantragung eines Policedarlehens oder auf einen anteiligen Rückkauf plädieren.
Auch so kann man in den meisten Fällen einen vorhandenen finanziellen Engpass überbrücken, ohne seine Lebensversicherung gleich kündigen zu müssen. Laut Statistik wird jede dritte Lebensversicherung durch einen Rückkauf beendet, obwohl das genau genommen nachteilig für beide Seiten ist, sowohl den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer.